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Stadtrat beschließt Lichtmasterplan für die Altstadt

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Einheitliche Leuchtenfamilie soll sukzessive etabliert werden – Erhebliche Einsparung von Energie und Kosten sowie Reduktion von Kohlendioxid-Emissionen - Weitere Themen der Plenumssitzung vom 25. Mai 2020

Die Memminger Innenstadt soll in neuem Licht erstrahlen und die Beleuchtung entsprechend dem seit März 2019 erarbeiteten Lichtmasterplan umgesetzt werden. Dies hat der Stadtrat in der Plenumssitzung vom 25. Mai 2020 einstimmig beschlossen.

Entsprechend dem Lichtmasterplan soll in der gesamten Altstadt sukzessive eine einheitliche Leuchtenfamilie etabliert werden, erklärte Uwe Knappschneider vom Büro lichtIraumIstadt planung (Wuppertal), das den Lichtmasterplan in Kooperation mit dem Stadtplanungsamt und dem Tiefbauamt erarbeitet hat. Geplant ist, die Beleuchtung an zentralen Orten wie beispielsweise der Grimmelschanze oder dem Marktplatz zu erneuern. Neu hinzukommen soll eine Akzentbeleuchtung an ortsbildprägenden Fassaden, beispielsweise von Kramerzunft, Fuggerbau oder Hermansbau. Auch die historischen Befestigungsanlagen - Stadtmauer, Stadttore und Türme - sollen angestrahlt werden. Geplant ist zudem eine Lichtinszenierung des Stadtbachs im Bereich zwischen Marktplatz und Frauenkirchplatz.

Durch eine flächendeckende Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten seien Einsparungen bei Energieverbrauch und Energiekosten sowie bei den Kohlendioxid-Emissionen in Höhe von 50 Prozent zu erwarten, erläuterte Knappschneider. Unter Einbeziehung des Energieverbrauchs für die zum großen Teil neue geplante Akzentbeleuchtung bleibe immer noch ein Energieeinsparpotenzial von 30 Prozent gegenüber der heutigen Situation.

Im Rahmen der Untersuchungen für den Lichtmasterplan fanden mit einem Nachtspaziergang (11. April 2019), einer Bürgerwerkstatt (9. Oktober 2019) und mit dem „Memminger Altstadt Leuchten“ (11. Oktober 2020) verschiedene Formate der Bürgerbeteiligung statt. Die Anregungen und Wünsche der Bürgerschaft wurden in der Planung berücksichtigt.

Bei der Erneuerung der Beleuchtung spielen ökologische, wahrnehmungsphysiologische, sicherheitstechnische und atmosphärische Aspekte eine wichtige Rolle, erklärte Knappschneider. Dazu zählen etwa die nächtliche Akzentuierung des Stadtbildes, die Schaffung von Orientierung und Vermeidung von Angsträumen, eine erhebliche Minimierung des Streulichtanteils und die Vermeidung von Lichtverschmutzung und störendem Lichteintrag sowie die Steigerung der Energieeffizienz und CO²-Einsparung.

Was das Schaufenster- und Werbelicht angeht, sind im Frühjahr 2021 Infoveranstaltungen und Gespräche mit dem Memminger Einzelhandel geplant. Die Resonanz bei den Händlern sei in der Regel positiv, berichtete Knappschneider von Erfahrungen aus anderen Städten.

Der Stadtratsbeschluss im Wortlaut:
„Das Plenum des Stadtrats beschließt den Lichtmasterplan Memmingen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Liste mit den Pilotprojekten die Maßnahmen einzeln vorzubereiten und dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss jeweils zur Kenntnis oder zur Entscheidung vorzulegen. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der vorhandenen Haushaltsmittel.“

Zu weiteren Tagesordnungspunkten der Plenumssitzung des Stadtrats vom 25. Mai 2020

Aufstellungsbeschluss gefasst

In einem Teilbereich des Gewerbegebiets-Süd soll ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet (SO) „Nahversorgung“ ausgewiesen werden. Der Stadtrat fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 106 „Woringer Straße – Nord“. Das Gebiet liegt im nördlichen Bereich der Woringer Straße und erstreckt sich über ca. 3,4 ha. Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb zur Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von ca. 1600 m² möchte sich dort ansiedeln. Die bestehenden Nahversorgungsmärkte der näheren Umgebung werden in das Sondergebiet mit einbezogen und sollen somit gefestigt werden.

Satzungsentwurf für Parkplatzneubau soll erarbeitet werden

Ein Stadtratsantrag von Prof. Dr. Dieter Buchberger und Stefan Liepert (vom Februar 2020) stellte zur Diskussion, dass in Memmingen zukünftig per Satzung festgeschrieben werden soll, Großparkplätze ab 80 Stellplätzen unterirdisch oder oberirdisch auf mindesten zwei Ebenen und ab 160 Stellplätzen auf mindestens drei Ebenen unterzubringen. Somit soll der Neubau von großflächigen, ebenerdigen Parkplatzanlagen unterbunden werden. Zudem sollen gemäß dem Antrag Stellplatzablösemittel zukünftig vorwiegend für den Radwegebau, Abstellanlagen für Fahrräder, Elektroladestationen oder zur Bezuschussung des ÖPNV verwendet werden.

Baureferatsleiter Fabian Damm informierte in der Plenumssitzung, dass der tägliche Flächenverbrauch alleine in Bayern ca. 10 Hektar betrage. Dies entspreche einer Fläche von ca. 14 Fußballfeldern, die täglich verbaut und somit der Natur bzw. der Landwirtschaft entzogen werden. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sei es grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß und auch nicht akzeptabel, dass Flächen mit ebenerdigen Großparkplätzen versiegelt werden, soweit Alternativen möglich sind. Auch die Verwendung der Stellplatzablösemittel für die Förderung von ökologischen Verkehrsmitteln sollte geprüft werden. Der Stadtrat beschloss bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich, dass die Stadtverwaltung auf Grundlage des Stadtratsantrags einen Satzungsentwurf erarbeiten soll.



Bei der Erarbeitung des Lichtmasterplans gab es verschiedene Formate der Bürgerbeteiligung. Im Oktober 2019 konnten Bürgerinnen und Bürger den Effekt gezielter Akzentbeleuchtung kennenlernen. (Archivbild: Viola Weyrauch/ Pressestelle Stadt Memmingen)