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Sing- und Musikschule passt Preise an

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Stadtrat stimmt Erhöhung der Preise und Neufassung der Entgeltordnung zu

Die Erhöhung der Entgelte für die Städtische Sing- und Musikschule war ein Thema in der Sitzung des Stadtrats. Letztmals wurden diese zum 01.09.2019 geändert. Eine damals mitbeschlossene 2. Stufe der Erhöhung um rund 4,8 Prozent zum 01.09.2020 wurde wegen den Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht mehr vollzogen, sodass bis heute die Gebühren zum Stand 2019 erhoben werden.

Der Anstieg der Tarifentgelte im TVöD in den letzten Jahren um rund 16 Prozent macht es nötig, die Entgelte in der Sing- und Musikschule anzupassen. Dem stimmten die Stadtratsmitglieder ebenso einstimmig zu wie der Neufassung der Entgeltordnung. In der vorgeschlagenen Entgeltordnung steigen die Gebühren je nach Tarif um 10 bis 20 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung um circa 19 Prozent. Für sozial schwache Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann die Gebühr in Abhängigkeit des Einkommens ermäßigt werden, sodass es jedem Kind möglich ist, ein Instrument zu erlernen oder Musikunterricht zu nehmen.

Kostete bisher beispielsweise der Einzelunterricht für die Blockflöte in Kategorie D (unter 18 Jahre, Wohnsitz in Memmingen) 41 Euro im Monat, so wird er ab 01.09.2024 um knapp 20 Prozent auf 49 Euro erhöht.