Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2013 über den fraktionsübergreifenden Antrag, dass die Stadt Memmingen streng darauf achtet, dass bei öffentlichen Bauten (z.B. im Straßenbau) nur Materialien verwendet werden, die nachgewiesenermaßen nicht aus Kinderarbeit stammen und, bei Anschaffungen für städtische Einrichtungen (z.B. Möbel oder Textilien) und bei Lebensmitteleinkäufen prinzipiell darauf achtet, dass es Produkte aus fairem Handel (fair trade) sind, folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:
Bei Beschaffungen durch die Stadt Memmingen sind künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO-Konvention 182) hergestellt wurden. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. Darüber hinaus achtet die Stadt Memmingen bei Lebensmitteleinkäufen darauf, dass es grundsätzlich Produkte aus heimischem oder fairem Handel (fair trade) sind.
Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. April 2008 für das Öffentliche Auftragswesen zur „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ nebst der Anlage „Erklärung zur Vermeidung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ wird für die Stadt Memmingen vollinhaltlich für verbindlich erklärt.