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Landespflegegeld kann ab 8. Mai beantragt werden

Erstellt von Pressestelle |

Freiwillige Leistung des Freistaates Bayern für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2

Das Sozialreferat der Stadt Memmingen weist darauf hin, dass ab dem 8. Mai 2018 das so genannte Landespflegegeld beantragt werden kann. Mit dem Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro pro Jahr soll die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger gestärkt werden. Das Antragsformular finden die Bürgerinnen und Bürger ab sofort im Internet auf www.landespflegegeld.bayern.de. Die Formulare sind in ausgedruckter Form auch im Sozialamt im Steuerhaus am Marktplatz 16 (Büro Nr. 104) erhältlich.

Um einen Antrag auf Landespflegegeld stellen zu können, muss mindestens ein Pflegegrad 2 durch den Medizinischen Dienst diagnostiziert worden sein. Zudem muss der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern liegen. Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates und nicht zu verwechseln mit dem Pflegegeld, bei dem es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt, die Menschen zusteht, die wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe im Alltag brauchen. Antragsfrist für das Landespflegegeld ist der 31. Dezember 2018. 

Nähere Informationen:
Sozialamt
Steuerhaus
Marktplatz 16
87700 Memmingen  
Telefon: 08331/850-401
Fax: 08331/850-444
E-Mail: sozialamt(at)memmingen.de

Foto: Pixabay