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Kinder im Kino

Erstellt von Pressestelle |

Jugendpflegerin Christina Übele und Oliver Kühne vom Cineplex informieren über Altersfreigaben und Filmempfehlungen für Kinder und Jugendliche

Alltag an der Kinokasse. Ein Kind oder Jugendlicher möchte eine Karte kaufen, und der Mitarbeiter an der Kasse muss einschätzen, ob der junge Kinobesucher das nötige Alter für den Film hat. „Ist das Kind schon sechs oder schon zwölf Jahre alt? Diese Frage stellt sich uns häufig“, erklärt Oliver Kühne vom Cineplex Memmingen. „Wir verlassen uns auf die Angaben der Eltern. Und wenn die Kinder unbegleitet kommen, entscheiden wir nach Augenschein.“

Eine wichtige Entscheidung der Kinobetreiber, denn nicht jeder Film ist für jeden geeignet. Die jungen Kinogäste sollen vor überfordernden Inhalten geschützt werden. Deshalb seien Kinofilme mit Altersfreigaben gekennzeichnet, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) im Auftrag der Bundesregierung und verschiedener Ministerien sowie u.a. kirchlicher Einrichtungen vergeben werden, erklärt Kühne. Kinofilme können ab null, sechs, zwölf, 16 oder 18 Jahren freigegeben werden. „Die Altersfreigaben der FSK sind gesetzlich verpflichtend. Auch Werbung und Trailer, die vor dem Film gezeigt werden, müssen für das Alter freigegeben sein“, betont Kühne.

Kinder unter sechs Jahren dürfen bei öffentlichen Kinobesuchen nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden, informiert Kühne. Kinder ab sechs Jahren dürfen in Begleitung eines Elternteils jedoch auch in Filme ab zwölf Jahren, wenn die Eltern dies als angemessen erachten.

Die Altersfreigaben der FSK geben Hinweise darauf, ab welchem Lebensalter der Film voraussichtlich keinen gefährdenden Einfluss auf die seelische und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nehmen wird, erläutert die städtische Jugendpflegerin Christina Übele. „,Freigegeben ab 6 Jahren‘ ist also nicht gleichbedeutend mit ,empfohlen ab 6 Jahren‘“, betont Übele. „Zudem ist die Alterspanne von sechs bis zwölf Jahren sehr groß. Sechsjährige Kinder erleben und verarbeiten Filme anders als neun- oder elfjährige Kinder.“

Die FSK Freigaben seien nicht zu verwechseln mit dem Jugendschutzgesetz, betont Übele. Hier werde die generelle Teilnahme Jugendlicher an Veranstaltungen zeitlich geregelt. Kinder dürfen ab 6 Jahren allein ins Kino, wenn die Vorführung um 20 Uhr beendet ist, informiert die Jugendpflegerin. Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren muss die Vorführung um 22 Uhr beendet sein und für Jugendliche ab 16 Jahren ist um 24 Uhr Schluss.

Die Zeitgrenzen, nicht jedoch die FSK Vorgaben, sind aufgehoben, wenn die Kinder oder Jugendlichen von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden, erklärt Übele weiter. Das sind im Regelfall die Eltern, aber auch Erzieher oder Lehrer durch gesonderten Auftrag. Großeltern, der schon erwachsene Freund oder der ältere Bruder zählen nicht dazu. Den Eltern besonders vertrauenswürdige Personen können durch eine schriftliche Bestätigung mit dem Erziehungsauftrag betraut werden. Das Formular ist zumeist von den Kinoseiten im Internet zu bekommen (z.B. http://0cn.de/2zyv).

Alle wichtigen Informationen zum Thema sind in der Broschüre „Kinder im Kino – Eine Information für Eltern“ zusammengefasst. Die Broschüre und weitere Infos zum Jugendschutz sowie eine Beratung erhalten Interessierte bei der Jugendpflege der Stadt Memmingen.

 

Popcorn gehört für viele zu einem Kinobesuch dazu: Wenn Kinder und Jugendliche ins Kino gehen, müssen die Altersfreigaben für Filme beachtet werden. So sollen die jungen Kinobesucher vor überfordernden Inhalten geschützt werden. (Foto: Cineplex Memmingen)