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Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans

Erstellt von Pressestelle |

Entwurf des Bundesverkehrswegeplans: A7 im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“

 

 

Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt MdB (CSU) hat am 16.03.2016 den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im Verkehrsaus- schuss des Deutschen Bundestages vorgestellt. Der Bundesverkehrswegeplan stellt die Weichen für die zukünftigen Verkehrsprojekte des Bundes bis 2030 und ist das wichtigste Steuerungsinstrument für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen.Das Bundesverkehrsministerium hat sämtliche von den Ländern vorgeschlagene Projekte bewertet. Maßstäbe hierfür waren vor allem die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben und Dringlichkeit einer Realisierung. Die Projekte wurden dabei in die Kategorien „vordringlicher Bedarf“, „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und „weiterer Bedarf“ eingestuft.

Im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ sieht die Vorschlagsliste des Bundesverkehrsministeriums folgendes Projekt für die A7 vor:

                                   -           A7, AS Illertissen – AS Memmingen-Süd

„Die Einstufung der A7 im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ ist für Memmingen ein großer Erfolg“, erklären der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke und der Memminger Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek (beide CSU). Für die A7 zwischen Illertissen und Memmingen Süd besteht mit dieser Einstufung Planungsrecht und damit die Chance, einen sechsspurigen Ausbau zu realisieren. Allerdings gilt es abzuwägen, auf welche Weise am schnellsten eine effektive Verbesserung des überlasteten Autobahnkreuzes Memmingen erzielt werden kann.

 „Der sechsspurige Ausbau ist langfristig sicherlich am optimalsten. An diesem Ziel halten wir fest. Realistischerweise ist jedoch davon auszugehen, dass ein solcher Ausbau aller frühestens in 10 Jahren erfolgen kann“, betonen Stracke und Holetschek.

Bereits im Februar 2013 hatte der Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger in einem Schreiben an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren einen sechsstreifigen Ausbaus der A7 von der Anschlussstelle Memmingen-Süd bis zur Anschlussstelle Altenstadt gefordert.

Ursächlich für die damalige Forderung waren die Ergebnisse der Straßenzählungen von 2005 auf 2010 die sehr deutlich die Zunahme eines  hohen Verkaufsaufkommens belegten. 

 

Insbesondere aufgrund des stark gestiegenen Schwerverkehrs und der überaus großen verkehrlichen Belastung durch den Wochenend- und Ferienverkehr gibt es am Memminger Autobahnkreuz regelmäßig immer wieder Verkehrsstörungen durch lange Staus oder durch einen kilometerlangen zähflüssigen Verkehr. Dies führt seit Jahren oft auch zu einem kilometerlangen Rückstau auf den Zufahrten der A96 und A7 zum Autobahnkreuz Memmingen als auch zu Staus im Stadtgebiet von Memmingen.

 

Dr. Holzinger zeigt sich deshalb sehr erfreut: „Mit der vorliegenden Einstufung der A7 im „weiteren Bedarf mit Planungs- recht ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der sechsstreifige Ausbau der A 7 im Abschnitt der Anschlussstelle Illertissen bis zur Anschlussstelle Memmingen-Süd in einem überschaubaren Zeitraum realisiert werden kann.“