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„Ehrenamtsnachweis Bayern“ – Verleihung durch Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger im Rathaus

Erstellt von Pressestelle |

Anmeldungen bis 05.08.2016

Der „Ehrenamtsnachweis Bayern“ ist Dank und Anerkennung für Menschen, die sich ehrenamtlich in verschiedenen Bereichen engagieren, (z. B. Senioren, Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen mit Migrationshintergrund, Ausländer- , Senioren-, Behindertenbeiräte...). Dieser dokumentiert das ehrenamtliche, freiwillige oder bürgerschaftliche Engagement und die dafür eingebrachten Kompetenzen. Die Stadt Memmingen hat sich ebenfalls um die Autorisierung zur Ausstellung des Ehrenamtsnachweises beworben und erhielt nun die Legitimation, die Urkunden auszustellen. Folglich kann nun auch bei der Stadt Memmingen ein Ehrenamtsnachweis beantragt werden, sofern für die Ausstellung nicht die Verbände, Zusammenschlüsse oder Organisationen selbst zuständig sind. D. h. nicht in Verbänden, Zusammenschlüssen oder Organisationen engagierte Personen, können sich an die Stadt Memmingen wenden. Ansprechpartnerin ist Alexandra Störl, perspektive memmingen, Telefon: 08331 / 850730, Email: alexandra.stoerl@memmingen.de

 

Wer kann den Ehrenamtsnachweis Bayern beantragen?

·     Die Ehrenamtlichen selbst: Sie wenden sich dazu an den Verband, den Zusammenschluss, die Organisation u. a., bei der sie tätig sind.

·     Die Engagement-Organisationen, die vom „Trägerkreis Ehrenamtsnachweis Bayern“ die Berechtigung dazu erhalten haben, ergreifen von sich aus die Initiative.

·     Nicht in Verbänden, Zusammenschlüssen oder Organisationen engagierte Personen können sich an ihr Landratsamt, ihre Stadt oder Gemeinde wenden.

 

Wer beantragt den „Ehrenamtsnachweis Bayern“?

Die Ehrenamtlichen selbst beim Verband, dem Zusammenschluss oder der Organisation.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Mindeststundenzahl:

Pro Jahr 80 Stunden freiwilliges, ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement und/oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.

Mindestzahl für Schüler: pro Jahr 60 Stunden freiwilliges, ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement und/oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.

Mindestalter: 14 Jahre

Entgelt: Der Ersatz tatsächlich entstandener, nachgewiesener Auslagen steht der Ausstellung des Ehrenamtsnachweises nicht entgegen.

Aufwandspauschalen stehen der Ausstellung eines Ehrenamtsnachweises nicht entgegen, wenn die Steuerfreibeträge des § 3 Nr. 26, § 3 Nr. 26a EStG nicht überschritten werden. Weitere Informationen im Internet unter www.ehrenamtsnachweis.de.

 

Für Rückfragen steht Ihnen bei der Stadt Memmingen gerne Alexandra Störl, perspektive memmingen, unter Telefon: 08331 / 850730 oder Email: alexandra.stoerl(at)memmingen.den  zur Verfügung.

 

Wir bitten Sie, Ihre Vorschläge bis spätestens 05.08.2016 bei der perspektive memmingen, Alexandra Störl , Kuttelgasse 22, 87700 Memmingen einzureichen.

 

Die Verleihung der Urkunden erfolgt im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus am 21.09.2016 um 19.00 Uhr durch den Oberbürgermeister.