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Der Schnee kann kommen

Erstellt von Pressestelle |

Städtischer Bauhof ist für den Winterdienst gut gerüstet

Am 1. Dezember 2014 ist meteorologischer Winterbeginn. In den nächsten Wochen ist mit Eis und Schnee auf Straßen und Wegen zu rechnen. Darauf ist der städtische Bauhof auch diesen Winter gut vorbereitet. Die Vorratslager sind mit rund 1200 Tonnen Streusalz gefüllt, 31 Räumfahrzeuge und mehr als 45 Handräumer sind einsatzbereit. Insgesamt werden vom Bereitschaftsdienst des Bauhofs rund 280 Kilometer Straßen, 100 Kilometer Rad- und Gehwege, 30 Bushaltestellen und mehr als 20 Parkplätze geräumt.

"Da steckt viel Arbeit dahinter", weiß Gernot Winkler, der neue Leiter des Tiefbauamts. Deshalb wird der Bereitschaftsdienst des Bauhofs auch durch die Stadtgärtnerei, das Sportamt und private Vertragsfahrer unterstützt. Bei Schneefall oder Straßenglätte startet der Räum- und Streudienst werktags spätestens um 4 Uhr. "Bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 6:30 Uhr sollten die Haupt- und Zufahrtsstraßen in Memmingen geräumt und Gefällestrecken auch gestreut sein", sagt Winkler. Dass es im Winter gerade bei extremen Witterungsbedingungen trotzdem immer mal wieder zu Verkehrsbehinderungen komme, lasse sich leider nicht vermeiden. Der Tiefbauamtsleiter wirbt um Verständnis: "Das Team des Bauhofs und die Privaträumer sind den gesamten Winter über bei Wind und Wetter für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt mit großem Engagement im Einsatz."

Mit 25 städtischen und sechs Vertragsfahrzeugen räumen und streuen sie insgesamt rund 280 Kilometer Straßen, 100 Kilometer Rad- und Gehwege, 30 Bushaltestellen und über 20 Parkplätze. 46 so genannte Handräumer schaufeln verkehrswichtige Fußgängerüberwege, Gehwege und Kreuzungen frei.

Der Winterdienst der Stadt Memmingen orientiert sich an einem Dringlichkeitsplan. Für jedes Einsatzfahrzeug gibt es eine Prioritätenliste der zu räumenden Straßen. Höchste Priorität genießen gefährliche Straßenabschnitte, Steigungen, vielbefahrene Straßen und Kreuzungen. Zur Prioritätsstufe 1 zählen deshalb besondere Gefahrenstellen, Hauptverkehrsstraßen, Durchgangsstraßen, Straßen mit Linien des öffentlichen Nahverkehrs oder Schulbus, Zufahrten zu Feuerwachen, Rettungsdiensten und Klinikum sowie wichtige Sammelstraßen, die geräumt und gestreut werden. In Stufe 2 befinden sich Sammel- und Wohnstraßen, die der Winterdienst bei Bedarf räumt und splittet.

Räumpflichten der Bürger

Der Tiefbauamtsleiter weist mit Blick auf die Winterdienstsatzung der Stadt Memmingen auch auf die Räumpflichten der Bürger hin. Straßenanlieger sind demnach werktags ab 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 8 Uhr zur Reinigung, Schneeräumung und zum Bestreuen der Gehwege verpflichtet. Wenn tagsüber öfters Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Sind auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden, dann sind die Anlieger verpflichtet, entlang des angrenzenden Grundstücks einen ein Meter breiten Streifen zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Diese Verpflichtung endet um 20 Uhr. Wer den Räumpflichten nicht nachkommt, muss mit Konsequenzen rechnen, die von Schadensersatzforderungen bis zu einer strafrechtlichen Würdigung reichen können.

Der städtische Bauhof ist für den Winterdienst gerüstet. (Foto: Stadt Memmingen)