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100 Jahre städtisches Versicherungsamt Memmingen

 

Kennen Sie das städtische Versicherungsamt Memmingen? Als räumlich getrennte Dienststelle des Sozialamtes ist es in einem eher unscheinbaren Gebäude untergebracht – nämlich in der Zollergartenschule an der Ecke Krautstraße/Ratzengraben. Dort kann jeder Einwohner Memmingens Auskunft und Hilfe zu seinen Fragen rund um die Sozialversicherung erhalten. Schwerpunktmäßig geht es jedoch um das Thema „gesetzliche Rentenversicherung“. Jetzt feiert das Amt mit seinen drei Mitarbeitern sein 100-jähriges Bestehen.

Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte: Am Freitag, 13. Dezember des Jahres 1912, fasste der Memminger Stadtmagistrat den Beschluss zur Errichtung eines sogenannten „städtischen Versicherungsamtes“. Das bedeutet: Seit nunmehr 100 Jahren kümmern sich von der Stadt berufene Menschen, beziehungsweise städtische Mitarbeiter, um die Anliegen der Bürger, wenn es um Hilfestellung und Erläuterungen bei Anträgen aus der gesetzlichen Sozialversicherung geht.

Die Aufgaben der Einrichtung haben sich über die Jahrzehnte genauso gewandelt wie die dazugehörende Rechtslage der im Jahr 1889 geschaffenen Rentenversicherung. Während früher noch Entscheidungen zu einzelnen Ansprüchen getroffen wurden und Satzungen von Krankenkassen zu prüfen waren, versteht sich das Versicherungsamt heute als Dienstleister für die Einwohner der Stadt Memmingen.

Jeder Einwohner Memmingens erhält bei den drei Mitarbeitern des Versicherungsamtes Hilfe bei der Klärung seines Rentenkontos, Information über die Schaffung von Ansprüchen, sowie Unterstützung beim Rentenantrag.

In nächster Zeit werden sich die Auskunftsersuchen hauptsächlich um die bevorstehenden Änderungen bei den „geringfügigen Beschäftigungen“ (400-Eu-ro beziehungsweise 450-Euro-Jobs), eine eventuelle Kombi-, Solidar- oder Zuschussrente und Werte für Zeiten der Kindererziehung drehen. Außer den Neuregelungen zu den Minijobs gibt es derzeit aber noch keine gesetzlich verankerten Regelungen. Weitere Fragen ergeben sich immer wieder aus der 2007 beschlossenen Anhebung der Altersgrenzen. Die vollständige Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre wird, nach heutiger Rechtslage, erst mit dem Geburtsjahrgang 1964 erreicht.

Übrigens: Vor 100 Jahren gab es die Altersrente erst mit dem vollendeten 70. Lebensjahr!

 

Das städtische Versicherungsamt am Ratzengraben feiert 100-jähriges Bestehen. Foto: Versicherungsamt