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Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben ABS 48 Ausbaustrecke München - Lindau - Grenze D/A

Erstellt von Pressestelle |

Erörterungstermin im Rahmen des Anhörungsverfahrens am 06. Oktober 2016

 

Für das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben ABS 48 Ausbaustrecke München - Lindau - Grenze D/A, Planfeststellungsabschnitt 8 Memmingen - Landesgrenze (BY/BW) - Elektrifizierung und Ausbaumaßnah- men von Bahn-km 24,970 bis Bahn-km 30,540 der Strecke 4570 Leutkirch – Memmingen in der Gemeinde Buxheim sowie in der Stadt Memmingen mit trassenfernen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Amendingen und Eisenberg bei Bahn-km ca. 42,9 bis ca. 43,3 (im Bereich des PFA 7 der ABS 48) sowie in der Gemarkung Buxheim bei Bahn-km ca. 27,0 bis ca. 27,3, dessen Planunterlagen in der Stadt Memmingen sowie in der Gemeinde Buxheim vom 11. April 2016 bis 10. Mai 2016 mit Einwendungsfrist bis 24. Mai 2016 ausgelegt waren, erfolgt nun der Erörterungstermin.

 

Erörterungstermin im Rahmen des Anhörungsverfahrens

Die zu dem oben genannten Vorhaben erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden von der Regierung von Schwaben in einem Erörterungstermin behandelt.

 

Der Erörterungstermin findet statt am

 

Donnerstag, den 06. Oktober 2016 ab 09:30 Uhr im Rathaus Buxheim, Kirchplatz 2, 87740 Buxheim.

 

Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich. Teilnahmeberechtigt an dem Erörterungstermin ist jeder vom Plan Betroffene und alle, die wirksame Einwendungen erhoben haben (Einwendungsführer) sowie deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte.

 

Nähere Informationen ergeben sich der Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 22.08.2016 (siehe pdf-Datei).

Bahnhof Memmingen (Bildhinweis: Deutsche Bahn AG)