Die am 23.08.2022 erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen erlaubt die zeitlich befristete Wiederinbetriebnahme alter Holzfeuerungsanlagen, die nicht mehr der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen (1. BImSchV).
Voraussetzung für diesen Notbetrieb aufgrund der Gasmangellage sind, dass eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird und die Anlage noch nicht abgebaut worden ist.
Wenn Sie Ihre Holzfeuerungsanlage wieder in Betrieb nehmen möchten und die Voraussetzungen erfüllt sind, verwenden Sie bitte die Formulare und Dokumente die Sie auf dieser Seite finden.