In Absprache mit Straßenverkehrsamt, Tiefbauamt, Gesundheitsamt und Oberbürgermeister Manfred Schilder wurde der Weinmarkt und der Roßmarkt zu einer unechten Einbahnstraße erklärt. Die Einfahrt von Westen (über den Schweizerberg) her ist dann nicht mehr zulässig. Der Verkehr kann somit nur noch von der Maximilianstraße kommend die beiden Plätze passieren. Der Linienverkehr und Radfahrende dürfen jedoch weiterhin in beide Richtungen fahren. Die Straße Im Klösterle ist nur noch vom Schrannenplatz aus befahrbar. Die Amtsleitungen sind sich einig, dass diese Regelung die Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen wird, da aufgrund der Vorschriften zur aktuellen Corona-Pandemie vermehrt Kunden der dort ansässigen Einzelhändler warten. „Wir wollen mit diesem Beschluss den Menschen den nötigen Platz geben, um bei ihrem Einkauf die Abstandsregelungen einhalten zu können“, so Oberbürgermeister Schilder.
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Weinmarkt - neue Verkehrsregelung
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Unechte Einbahnregelung für den Weinmarkt
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