Wer aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss sich an die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege halten.
Einreise-Quarantäneverordnung vom 5. November 2020
Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung vom 5. März 2021
Für Fragen können Sie sich auch an die Stadt Memmingen wenden, per E-Mail Adresseeinreise(at)memmingen.de oder unter der Telefonnummer 08331/850-437.
Es gilt folgendes:
Die Einreisequarantäneverordnung wird bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert. Für die Einreise speziell aus den besonders infektionsgefährlichen Virusvariantengebieten gelten dabei folgende Änderungen:
- Die Quarantänedauer beträgt hier künftig 14 Tage (statt bisher nur 10 Tage).
- Die Quarantäne kann nicht mehr durch vorzeitige Freitestung (Negativtest am fünften Tag nach der Einreise) verkürzt werden.
Die sonstigen Quarantäneausnahmen für die Einreise aus Virusvariantengebieten (v. a. für Warentransport und systemrelevante Grenzgänger und Grenzpendler) bleiben unverändert.