Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen Menschenansammlungen aktuell dringend vermieden werden. In der zehnten Allgemeinverfügung sind stark frequentierte Flächen der Memminger Innenstadt definiert, wo ein Alkoholkonsumverbot gilt sowie Maskenpflicht besteht. Diese Flächen wurden um den Roßmarkt erweitert.
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Alkoholverbot und Maskenpflicht gelten auch auf dem Roßmarkt
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