Stadt Memmingen:Pflegestützpunkt

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Pflegestützpunkt Memmingen

Der Pflegestützpunkt Memmingen ist eine trägerneutrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Memmingen und bietet Beratung und Information rund um das Thema Pflege. Er ergänzt die bewährte Pflegeberatungsstruktur von Kassen und Trägern.

Tätigkeitsschwerpunkte des Pflegestützpunkts sind u. A.:

  • Hilfestellung bei der Beantragung von Pflegeleistungen
  • Vorbereitung auf Pflegebegutachtungen
  • Beratungen zum Thema Pflegeleistungen
  • Individuelle Beratung zur persönlichen Pflegesituation
  • Information und Beratung zu Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • Vernetzung und Koordination von regionalen Hilfs- und Unterstützungsangeboten
  • Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten

Ziele des Pflegestützpunktes

  • Unkomplizierte, kostenfreie und niedrigschwellige Beratung
  • Trägerneutrale Information und Beratung „aus einer Hand“
  • Orientierung bieten als langfristige Anlaufstelle für die Memminger Bürgerinnen und Bürger 

Träger des Pflegestützpunktes sind die Stadt Memmingen, der Bezirk Schwaben und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Aktuelles

  • Virtuelle Vortragsreihe des VdK Expertinnen und Experten referieren zwischen Januar und November 2024 in den Web-Vorträgen zu verschiedenen Themen wie Pflege, Rente und Schwerbehinderung.
  • Bayernweiter Online-Fachtag Demenz Der diesjährige Fachtag Demenz steht unter dem Thema „Kommunikation mit Menschen mit Demenz“ und findet am 04.06.2024 von 10.00 - 14.30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist bis zum 28.05.2024 möglich unter folgendem Link: https://www.demenz-pflege-bayern.de/veranstaltungen/aktuelle-veranstaltungen/anmeldeformular/?tx_mask_contentrenderer%5Bcontroller%5D=Frontend&cHash=961568ba76bd0263c7bd076a8c7050c7

Häufig gestellte Fragen

Alle Memminger Bürgerinnen und Bürger– unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad besteht oder nicht. Auch das Alter der oder des Betroffenen spielt keine Rolle. Grundsätzlich können sich sowohl gesetzlich- als auch privatversicherte Personen an den Pflegestützpunkt wenden. Die Beratung ist zu jeder Zeit kostenfrei.

Hier wird sich an den Vorstellungen des zu Beratenden orientiert. Eine Beratung kann sowohl am Telefon stattfinden, als auch in unseren barrierefreien Räumlichkeiten. Durch vorherige Terminvereinbarung lassen sich Wartezeiten vermeiden. In einigen Fällen bietet sich auch ein Hausbesuch an, wenn der oder die Ratsuchende damit einverstanden ist. Ob die Beratung einmalig oder fortlaufend stattfindet, hängt ganz von der persönlichen Situation und den Wünschen der betroffenen Person ab. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit einer anonymen Beratung.

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt; diese ist ansässig bei der jeweiligen Krankenkasse.
Der Antrag kann formlos per Telefon, per Email oder schriftlich per Brief oder Fax gestellt werden. Dies ist auch durch An- oder Zugehörige möglich, sofern diese dazu bevollmächtigt wurden. Viele Kassen bieten inzwischen auch Onlineservices zur Beantragung von Pflegeleistungen an. Nach Eingang wird der oder dem Versicherten ein Termin zur unabhängigen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mitgeteilt. 
 

Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Diensts (MD) verschafft sich in der Regel durch einen persönlichen Hausbesuch einen Überblick über die individuelle Situation und prüft, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen. Berücksichtigt werden hier – in verschiedener Gewichtung – sechs verschiedene Lebensbereiche (siehe nächster Punkt). Die Begutachtung findet in der Regel innerhalb einer Frist von fünf Wochen nach Antragsstellung statt.

Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Achtung: Nicht miteinbezogen in die Wertung wird die Haushaltsführung sowie außerhäusliche Aktivitäten (also beispielsweise die Reinigung der Wohnung oder Einkaufen)

Gerne kann mit dem Pflegestützpunkt ein Beratungstermin vereinbart werden, wenn ein Begutachtungstermin ansteht, um mögliche Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Generell gilt: Ehrlich und nicht beschönigend über die Pflegesituation berichten, wichtige Unterlagen bereithalten und sich bestenfalls durch eine Vertrauensperson beim Termin begleiten lassen. Sinnvoll kann es auch sein, sich in den Wochen vor der Begutachtung Notizen zu machen oder sogar ein sogenanntes „Pflegetagebuch“ zu führen, um sich selbst – und dem Medizinischen Dienst – den Pflegeaufwand bewusst zu machen.

Je nachdem, ob ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause oder stationär in einer Einrichtung betreut wird und welcher Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen. Neben den Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld oder den Leistungen zur vollstationären Pflege gibt es – je nach vorliegendem Pflegegrad – auch Leistungen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, Leistungen für Pflegehilfsmittel und einige weitere. Details können dem Fallblatt „Leistungen zur Pflegeversicherung“ im Downloadbereich entnommen werden.

Für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 gibt es die Möglichkeit, beim Bayerischen Landesamt für Pflege das Landespflegegeld zu beantragen. Alle Personen mit Pflegegrad 2 oder höher, welche ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, haben Anspruch auf jährlich 1.000 Euro.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege (Pflegegrade 1-5) haben Anspruch auf einen Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Er ist für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen vorgesehen und ist zweckgebunden. Zu den möglichen Hilfen zählen:

  1. Leistungen aus der Tagespflege
  2. Leistungen aus der Kurzzeitpflege
  3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des §36 SGB XI, in den Pflegegraden 2-5 jedoch keine Grund- und Körperpflege
  4. Leistungen zur Unterstützung im Alltag (nur mit landesrechtlicher Anerkennung nach §45a SGB XI), z. B. Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Demenzbegleitung, Unterstützung beim Einkaufen, etc.

Dieser Betrag ist sammelbar bis zum 30.06. des Folgejahrs, dann verfällt die angesammelte Summe.

Die Leistungen der Pflegeversicherungen decken oftmals nicht die gesamten Kosten für ambulante oder stationäre Pflege. Ist das Einkommen oder das Vermögen zu gering, um die Kosten selbst zu tragen, gibt es die Möglichkeit, Leistungen auf Hilfe zur Pflege beim Bezirk Schwaben zu beantragen. Einmal im Monat finden Außensprechtage des Bezirks in den Räumlichkeiten der Stadt Memmingen statt. Der Flyer zu den Außensprechtagen sowie die Broschüre zur Hilfe zur Pflege sind unter „Downloads“ abrufbar. Ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht, wird vom Bezirk individuell geprüft und hängt von den persönlichen finanziellen Umständen ab und kann im Vorhinein nicht beurteilt werden.

Kontakt

Pflegestützpunkt Memmingen
Gina Denk
Ulmer Straße 2, Zimmer 101
87700 Memmingen

Tel.: 08331/850 490
Fax: 08331/850 444

pflegestuetzpunkt
@memmingen.de
 

Barrierefreier Zugang vorhanden
 

Sprechzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag
8:00 - 10:00 Uhr
Donnerstag
14:00 -16:00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Die Beratung des Pflegestützpunktes erfolgt persönlich in den Räumlichkeiten der Stadt Memmingen, telefonisch oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.