Stadt Memmingen:Ehrenamtskarte

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Stadt Memmingen
Projektkoordination Ehrenamtskarte
Kalchstraße 11
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-731
Fax 08331/850-732

ehrenamtskarte
@memmingen.de

Ausführlichere Informationen finden Sie unter ehrenamtskarte.bayern.de 

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist

  • ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und ein ausgesprochener Dank für Menschen, die sich in besonderem Maße für die Gemeinschaft und den Zusammenhalt der Gesellschaft engagieren.
  • eine Wertschätzung für die freie Zeit, die soziale und oft fachliche Kompetenz und den freiwilligen Einsatz, den die Ehrenamtlichen zum Gemeinwohl beitragen.
  • ein gemeinsames Projekt des Freistaates Bayern und der Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns.
  • eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, die Anerkennung und Wertschätzung mit bayernweiten Vergünstigungen bei allen Partnern des Projekts verbindet.
  • für Ehrenamtliche kostenlos und kann jederzeit bei der Stadt Memmingen beantragt werden.

Welche Vorteile bringt die Ehrenamtskarte?

Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte

  • erhalten Ehrenamtliche nicht nur Anerkennung und Wertschätzung für Ihren Einsatz, sondern auch zahlreiche Vorteile.
  • erhalten die Karteninhaber/innen Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, z.B. in Schlössern, in Museen und bei der Seenschifffahrt.
  • erhalten die Karteninhaber/innen unterschiedlichste Preisnachlässe und Angebote bei den teilnehmenden Akzeptanzpartnern.

Die Vergünstigungen werden dabei bayernweit in allen teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt.

  • erhalten Ehrenamtliche außerdem die Möglichkeit zur Teilnahme an diversen Sonderverlosungen des Freistaates Bayern.

Manche Kommunen bieten darüber hinaus exklusive Verlosungen und Gewinnspiele für die „eigenen“ Karteninhaber/innen an.

Hinweis zum Erhalt von Vergünstigungen:

Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass.

Wer erhält die Ehrenamtskarte?

Die blaue Ehrenamtskarte kann von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen beantragt werden, 

  • die mindestens 16 Jahre alt sind
  • die sich durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagieren
  • die seit mindestens 2 Jahren gemeinwohlorientiert und ehrenamtlich aktiv sind
  • die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinaus geht

Die blaue Ehrenamtskarte kann ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen beantragt werden,

  • die mindestens 16 Jahre alt sind und
  • die Inhaber einer Juleica (Jugendleiter/innen-Card) sind oder
  • die aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung sind oder
  • die aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst mit entsprechend abgeschlossener Grundausbildung sind

Die goldene Ehrenamtskarte kann von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen beantragt werden,

  • die Inhaber/innen des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sind oder
  • die Inhaber/innen des Feuerwehr-Ehrenzeichens des Freistaates Bayern sind oder
  • die Inhaber/innen des Ehrenzeichens des Freistaates Bayern für Einsatzkräfte im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst sind oder
  • die seit mindestens 25 Jahren durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich aktiv sind

Wie erhalte ich die Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte kann von ehrenamtlich Tätigen, Vereinen, Organisationen und anderen Initiativen bei der Projektkoordination Ehrenamt der Stadt Memmingen beantragt werden.

Die erforderlichen Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie in der rechten Spalte.

Antragsformulare in Papierform liegen bei der Projektkoordination Ehrenamt in der Kalchstraße 11 aus.

Für den Erhalt der Ehrenamtskarte sind folgende Schritte notwendig:

  1. Laden Sie sich das entsprechende Formular herunter und machen Sie Angaben zu Ihren persönlichen Daten und zu Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
    Hinweis: Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten werden nur zum Zwecke der Zusendung von Informationen rund um das Thema Ehrenamtskarte gespeichert und ggf. an das Land Bayern weitergeleitet. 
  2. Lassen Sie Art und Umfang Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vom Verein oder der Organisation, für die Sie sich engagieren, bestätigen.
  3. Leiten Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die Projektkoordination Ehrenamt der Stadt Memmingen weiter.
  4. Ihr Antrag wird geprüft und die Ausstellung Ihrer Ehrenamtskarte durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration veranlasst.
  5. Sie erhalten eine schriftliche Einladung zur Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte durch den Oberbürgermeister oder einen Vertreter der Stadt Memmingen.

Weitere Fragen und Antworten rund um die Ehrenamtskarte?

Was unterscheidet die blaue von der goldenen Ehrenamtskarte?

  • Die blaue Ehrenamtskarte ist 3 Jahre gültig.

  • Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.

Die jeweiligen Voraussetzungen, die für den Erhalt der blauen und goldenen Karte erforderlich sind, finden Sie unter „Wer erhält die Ehrenamtskarte?“

Was muss ich tun, wenn die Gültigkeit meiner Ehrenamtskarte endet?

  • Die blaue Ehrenamtskarte kann nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

  • Eine automatische Verlängerung der Karte erfolgt nicht.

Was muss ich tun, wenn ich mein ehrenamtliches Engagement vor Ablauf der Gültigkeit beende?

  • Wenn das Ehrenamt vor Ablauf der Gültigkeit beendet wird, ist die Ehrenamtskarte unverzüglich an die Stadt Memmingen zurückzugeben.

  • Dies gilt auch, wenn das Ehrenamt nicht mehr im geforderten Umfang ausgeübt wird.

Wer erhält die angebotenen Vergünstigungen?

  • Die Vergünstigungen erhalten alle Karteninhaber/innen einer Bayerischen Ehrenamtskarte. Diese ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass.

  • Die Vergünstigungen gelten nicht für Familienangehörige oder Vereinsmitglieder, sofern diese nicht selbst Ehrenkarteninhaber/innen sind. Eine Übertragung ist nicht möglich.

  • Die Vergünstigungen bei den teilnehmenden Akzeptanzpartnern gelten für die blaue und goldene Ehrenamtskarte gleichermaßen.

Wo gelten die angebotenen Vergünstigungen?

Die Vergünstigungen gelten bayernweit bei allen Akzeptanzpartnern des Freistaates Bayern und der Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns.

Welche weiteren Vorteile kann ich als Karteninhaber/in nutzen?

  • Die Möglichkeit zur Teilnahme an Sonderverlosungen des Freistaates Bayern besteht für alle Karteninhaber/innen einer Bayerischen Ehrenamtskarte.

  • Die Möglichkeit zur Teilnahme an exklusiven Verlosungen oder Gewinnspielen einzelner Landkreis oder Städte besteht dagegen oft nur für die „eigenen“ Karteninhaber/innen.

Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen, wenn ich nicht in Memmingen wohne?

  • Für die Beantragung der Ehrenamtskarte ist der Wohnort ausschlaggebend.

  • Die ehrenamtliche Tätigkeit kann dagegen auch außerhalb der Stadt Memmingen erfolgen.

  • Alle ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Stadt Memmingen wohnen, können die Ehrenamtskarte in dem Landkreis oder in der Stadt beantragen, in dem/der sie ihren Wohnsitz gemeldet haben.

  • Auch der Landkreis Unterallgäu nimmt am Projekt „Bayerische Ehrenamtskarte“ teil.

  • Alle weiteren teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie unter EHRENAMT.bayern

Wer bestätigt die ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Antragsformular?

  • Die Angaben über Art und Umfang des Ehrenamtes können von einer verantwortlichen Person, wie z.B. Vereinsvorstand, Kreisverbandsvorsitzender, etc., oder einer vertretungsberechtigten Person bestätigt werden.

  • Vorstände oder Vorsitzende eines Vereins oder einer Organisation können ihr Engagement nicht selbst bestätigen. Sie benötigen die Unterschrift eines Vertreters, des Schriftführers oder eines anderen Funktionsträgers.

Welche Angaben sind erforderlich, wenn ich mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten ausübe?

  • Für Ehrenamtliche, die mehrere Ämter ausüben, gibt es ein Antragsformular für Mehrfachengagierte.

  • Für die Voraussetzung eines durchschnittlichen Engagements von 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr zum Erhalt der Ehrenamtskarte werden dabei die Zeiten der einzelnen Ämter addiert.

Ist eine Aufwandsentschädigung für meine ehrenamtliche Tätigkeit zulässig?

Aufwandsentschädigungen bzw. Erstattung von Kosten, die den im EStG vorgesehenen Freibetrag von 2400,- € pro Jahr (z.B. die Übungsleiterpauschale) nicht übersteigen, sind zulässig.

Wie kann ich als Akzeptanzpartner das Projekt unterstützen?

Partner der Bayerischen Ehrenamtskarte, die das unbezahlbare Engagement von Ehrenamtlichen anerkennen möchten, gehen mit der Stadt Memmingen eine Akzeptanzpartnervereinbarung ein und gewähren den Inhaber/innen der Ehrenamtskarte Ermäßigungen, Preisnachlässe oder weitere Vorteile.

Welche Kosten sind mit der Unterstützung verbunden?

Die Teilnahme ist für die Partner der Ehrenamtskarte kostenlos. Die Unterstützung ist bis auf die gewährten Vergünstigungen mit keinen weiteren Kosten verbunden.

Wer kann Vergünstigungen anbieten?

Vergünstigungen anbieten und somit Akzeptanzpartner werden, können Unternehmen, Vereine, Organisationen, Initiativen und öffentliche Einrichtungen.

Welche Vergünstigungen können Partner der Ehrenamtskarte anbieten?

Die Akzeptanzpartner können Vergünstigungen aus den unterschiedlichsten Bereichen anbieten – Einzelhandel, Dienstleistung, Bildung, Kultur, Gastronomie, Tourismus, Mobilität, Sport und Freizeiteinrichtungen, etc.

Ob eine Ermäßigung, ein Rabatt oder ein besonderes Zusatzangebot gewährt wird, bestimmen die Akzeptanzpartner vollkommen frei und individuell.

Über welchen Zeitraum werden Vergünstigungen angeboten?

Akzeptanzpartner gewähren die vereinbarten Vergünstigungen in der Regel ab Unterzeichnung der Vereinbarung dauerhaft. Die Teilnahme am Projekt kann dabei jederzeit beendet werden.

Hinweis: Auch zeitlich begrenzte oder einmalige Angebote und Aktionen können, z.B. im Rahmen einer Sonderverlosung, angeboten werden.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Projektkoordination Ehrenamtskarte der Stadt Memmingen.