Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Schlossergasse 1 87700 Memmingen
Edith
Zillenbiller
Sekretariat
- edith.zillenbiller@memmingen.de
Andreas
Jaitner
- andreas.jaitner@memmingen.de
Straßenbeleuchtung
Haben Sie in Memmingen eine defekte Straßenleuchte bemerkt?
Defekte Leuchtstelle melden
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Straße, welche Leuchte genau defekt ist. Eine Hausnummerangabe ist dabei sehr hilfreich.
Die Beleuchtung wird nicht durch das Tiefbauamt selbst repariert sondern durch die LEW. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn sie nicht sofort wieder leuchtet. Eine Reparatur kann ab Ihrer Meldung zwischen 1 und 14 Tage dauern.
Bei sonstigen Störungen der Straßenbeleuchtung bitte die Zentrale Störstelle der LEW Netzservice GmbH , Tel.: 08331 851-220 verständigen!
Das Tiefbauamt ist zuständig für den Neubau, Erneuerung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Memmingen einschl. aller Stadtteile.
Die Straßenbeleuchtung besteht aus ca. 5.000 Lichtpunkten. Sie wird durch einen zentralen Schaltbefehl der Lechwerke AG entsprechend der Jahreszeit ein- und ausgeschalten.
Für die Anlieger entstehen Kosten bei Neubau (gem. BauGB und Erschließungsbeitragsrecht) bzw. Erneuerung, in Verbindung mit einer Straßenbaumaßnahme (gem. Ausbaubeitragssatzung) der Straßenbeleuchtung.
Ausbaubeitragssatzung
Wichtiger Hinweis:
Jedes Jahr werden durch Vandalismus, Unfallflucht etc. Schäden an der Straßenbeleuchtung der Stadt Memmingen von weit mehr als 10.000 ? verursacht. Das hat zur Folge, dass für neue Investitionen und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung insgesamt weniger Geld zur Verfügung steht.
Helfen Sie uns!
Wir bitten Sie bei Beobachtungen von vorsätzlichen Sachbeschädigungen und Unfallflucht bei denen Straßenlampen beschädigt wurden an das Tiefbauamt, die Lechwerke, oder die Polizei zu melden. Eine zeitnahe Meldung mit Angabe des amtlichen Kennzeichen bei Kraftfahrzeugen ist sehr hilfreich.
Für eine Meldung, die zur Ermittlung und Überführung des Schädigers bzw. Unfallverursachers (bei Unfallflucht) führt, wird eine Belohnung von 100 ? ausgelobt.
Formulare / Downloads
zuständige Abteilungen
Kontakt
Frau Zillenbiller
Schlossergasse 1
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