Seitenkontext: Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren

Im Hort gemaltes Stadtwappen von Ben (9 Jahre)

Stadtjugendamt Memmingen
Ulmer Str. 2
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-462
Fax 08331/850-467

kita(at)memmingen.de

Kita-Benutzungsordnung

pdf-Datei Benutzungsordnung_09-2011.pdf
Träger: Stadt und Unterhospitalstiftung Memmingen. Die Benutzungsordnung erhalten Sie auch in der Einrichtung.

Seiteninhalt:

Betreuungsplätze für Unterdreijährige ...

Vielleicht finde ich in der Kita meine ersten Freunde?

... in Kindertageseinrichtungen sind insbesondere ein Angebot für Alleinerziehende und berufstätige Elternteile.

Die Kinder erfahren hier in kleinen Gruppen (idR max. 12 Kinder) einen Lebensraum in dem sie sich wohlfühlen und nach ihren Bedürfnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Entwicklung und das Verstehen der Sprache, erste Schritte in die Selbstständigkeit und das Erfahren von Geborgenheit, Vertrauen und Freude in der Gruppe.

Kleinkinder
Kleinkinder

Alternative Betreuungsmöglichkeiten:

Ob ein Kind ausnahmsweise bereits vor dem 3. Geburtstag in die normale Kindergartengruppe aufgenommen werden kann, muss im Einzelfall im Einvernehmen mit der Einrichtungsleitung entschieden werden.

Soweit eine Betreuung in einer Tagesstätte nicht möglich ist, ist Ihnen das Jugendamt gerne auch bei der Vermittlung einer Tagespflegestelle behilflich. Nähere Infos hierzu auch unter www.tagespflege-kinder.de.

Wir bauen für Ihre Kinder!

Wir bauen für Sie!

In den Jahren 2012/2013 sollen die Plätze für die Unterdreijährigen weiter ausgebaut werden: In den Einrichtungen Im MittereschStadtweiherstrasseSonnenscheinkindergarten und neu bei den Johannitern sollen nach derzeitiger Planung zusätzliche Betreuungsplätze entstehen. Soweit der laufende Kita-Betrieb dadurch betroffen sein sollte, bitten wir unvermeidbare Beeinträchtigungen vorab zu entschuldigen. Zum Teil laufen derzeit noch die Bewilligungs- und Planungsverfahren bei der Regierung von Schwaben und bei der Stadt Memmingen. Den Stand der Planung und Umsetzung erfragen Sie bitte jeweils beim Träger vor Ort.