Seitenkontext: Elektroaltgeräte

Schmotzi der Memminger Umweltfuchs

Stadt Memmingen
Amt für Techn. Umweltschutz
Ulmer Str. 2
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-613
Fax. 08331/850-616
umwelt(at)memmingen.de

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Kostenlose Rücknahme von Elektro-Altgeräten

Mit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) ist ab 24. März 2006 die Entsorgung von Elektro-Altgeräten kostenlos.

In Memmingen anfallende Geräte können von den Besitzern bei der Sperrmüllannahmestelle der Stadt Memmingen bei der Dorr GmbH & Co. KG, Anschützstr. 4 abgegeben werden.

Eine Entsorgung über den Hausmüll ist nicht mehr zulässig. Das gilt für alle Geräte, von der Waschmaschine über den Staubsauger, den PC bis hin zum Rasierapparat oder MP3-Player. Hinzu kommen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.

Alle diese Alltagshelfer haben bisher den Hausmüll stärker als andere Abfallarten mit Schwermetallen, wie Blei, Cadmium und Quecksilber belastet.

Bitte nützen Sie die kostenlose Rückgabemöglichkeit. Vielen Dank.

Was wird kostenlos angenommen?

Elektro-Altgeräte im Sinne des neuen Elektro-Gesetz sind mobile (also nicht stationär montierte), elektrisch betriebene und üblicherweise in privaten Haushalten genutzte Geräte. Folgende Sammelgruppen werden vor Ort unterschieden:

Haushaltsgroßgeräte

Waschmaschine

Beispiele:

  • Waschmaschine, Trockner
  • Elektroherd, Backofen
  • Geschirrspülmaschine
  • Dunstabzugshauben
  • Mikrowellengerät

Kühl- und Gefriergeräte

Kühlschrank

Beispiele:

  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Mobile Klimageräte

Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik, Bildschirmgeräte

  • Monitor
  • Mobiltelefon

Beispiele:

  • PC, Drucker, Scanner, Laptop, Monitore
  • Telefon, Fax, Anrufbeantworter, Handy
  • Tisch-, Taschenrechner
  • Radio, CD-, DVD-, MP3-Spieler
  • Fernsehgeräte

Gasentladungslampen

  • Leuchtstoffröhre
  • Energiesparlampe

Beispiele:

  • Leuchtstoffröhren
  • Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen)
  • Metalldampflampen

Achtung:

  • Keine Glühbirnen
  • Keine Halogenlampen

Haushaltskleingeräte

Staubsauger

Beispiele:

  • Elektrische Haushaltskleingeräte
  • Elektrische Küchengeräte
  • Elektrisches Spielzeug
  • Elektrisches Werkzeug

Was wird nicht kostenlos angenommen?

Zum Beispiel:

  • Elektrogeräte, die in privaten  Haushalten gewöhnlich nicht genutzt werden.
  • Stationär betriebene Anlagen und Geräte (Nachtspeicherofen, Garagentorantrieb, Klimaanlage...)
  • Geräte, die ohne elektrische Energie die Primärfunktion nicht verlieren (brummender Teddybär, beleuchtete Möbel, Verbrennungsmotor mit elektrischem Anlasser...)
  • Medizinprodukte (Implantate, Infektiöses)
  • Leuchten (Steh- und Wandleuchte...)
  • Auto, Autozubehör

Kennzeichnung neuer Geräte

Mülltonne durchgestrichen
Kennzeichnung der unter die neue Verordnung fallende Elektrogeräte

Alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können und somit unter die neue Verordnung fallen, sind mit dieser "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet.

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