Seitenkontext: Elektroaltgeräte

Stadt Memmingen
Amt für Techn. Umweltschutz
Ulmer Str. 2
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-613
Fax. 08331/850-616
umwelt(at)memmingen.de
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Kostenlose Rücknahme von Elektro-Altgeräten
Mit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) ist ab 24. März 2006 die Entsorgung von Elektro-Altgeräten kostenlos.
In Memmingen anfallende Geräte können von den Besitzern bei der Sperrmüllannahmestelle der Stadt Memmingen bei der Dorr GmbH & Co. KG, Anschützstr. 4 abgegeben werden.
Eine Entsorgung über den Hausmüll ist nicht mehr zulässig. Das gilt für alle Geräte, von der Waschmaschine über den Staubsauger, den PC bis hin zum Rasierapparat oder MP3-Player. Hinzu kommen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Alle diese Alltagshelfer haben bisher den Hausmüll stärker als andere Abfallarten mit Schwermetallen, wie Blei, Cadmium und Quecksilber belastet.
Bitte nützen Sie die kostenlose Rückgabemöglichkeit. Vielen Dank.
Was wird kostenlos angenommen?
Elektro-Altgeräte im Sinne des neuen Elektro-Gesetz sind mobile (also nicht stationär montierte), elektrisch betriebene und üblicherweise in privaten Haushalten genutzte Geräte. Folgende Sammelgruppen werden vor Ort unterschieden:
Haushaltsgroßgeräte

Beispiele:
- Waschmaschine, Trockner
- Elektroherd, Backofen
- Geschirrspülmaschine
- Dunstabzugshauben
- Mikrowellengerät
Kühl- und Gefriergeräte

Beispiele:
- Kühl- und Gefriergeräte
- Mobile Klimageräte
Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik, Bildschirmgeräte
Beispiele:
- PC, Drucker, Scanner, Laptop, Monitore
- Telefon, Fax, Anrufbeantworter, Handy
- Tisch-, Taschenrechner
- Radio, CD-, DVD-, MP3-Spieler
- Fernsehgeräte
Gasentladungslampen
Beispiele:
- Leuchtstoffröhren
- Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen)
- Metalldampflampen
Achtung:
- Keine Glühbirnen
- Keine Halogenlampen
Haushaltskleingeräte

Beispiele:
- Elektrische Haushaltskleingeräte
- Elektrische Küchengeräte
- Elektrisches Spielzeug
- Elektrisches Werkzeug
Was wird nicht kostenlos angenommen?
Zum Beispiel:
- Elektrogeräte, die in privaten Haushalten gewöhnlich nicht genutzt werden.
- Stationär betriebene Anlagen und Geräte (Nachtspeicherofen, Garagentorantrieb, Klimaanlage...)
- Geräte, die ohne elektrische Energie die Primärfunktion nicht verlieren (brummender Teddybär, beleuchtete Möbel, Verbrennungsmotor mit elektrischem Anlasser...)
- Medizinprodukte (Implantate, Infektiöses)
- Leuchten (Steh- und Wandleuchte...)
- Auto, Autozubehör
Kennzeichnung neuer Geräte

- Kennzeichnung der unter die neue Verordnung fallende Elektrogeräte
Alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können und somit unter die neue Verordnung fallen, sind mit dieser "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet.


