Seitenkontext: EU-Dienstleistungsrichtlinie
Wirtschaftsförderung
der Stadt Memmingen
Barbara Platschka
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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates ist am 28.12.2006 in Kraft getreten. Bis zum 28. Dezember 2009 ist die Richtlinie umzusetzen. Durch die Richtlinie sollen bürokratische sowie zwischenstaatliche Hindernisse abgebaut und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen gefördert werden. Die Dienstleister sollen künftig zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit die Möglichkeit haben, alle erforderlichen Verfahren sowie Formalitäten über eine für den Dienstleister zuständige Stelle (einheitlicher Ansprechpartner) abwickeln zu können.
Die Kammern sind die einheitlichen Ansprechpartner für die Stadt Memmingen.