Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Aufgaben der FQA
Überwachung bzw. Überprüfung
der stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung) durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen. Diese erfolgen in der Regel unangemeldet, mindestens einmal jährlich.
der Qualität der Betreuung und Pflege
in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (Wohnform für pflegebedürftige Menschen in einem gemeinsamen Haushalt mit Inanspruchnahme von externen Pflege- und Betreuungsleistungen) grundsätzlich einmal im Jahr angemeldet oder unangemeldet,
in betreuten Wohngruppen (gemeinschaftlich betreute Wohnform für Menschen mit Behinderung, die eine individuelle Betreuung gewährleisten), nur anlassbezogen.
Information- und Beratung
der Bewohnerinnen und Bewohner, der Bewohnervertretungen und der Bewohnerfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten,
von Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über stationäre Einrichtungen im Sinn des Art. 2 Abs. 1 PfleWoqG und über die Rechte und Pflichten der Träger und der Bewohnerinnen und Bewohner solcher stationärer Einrichtungen,
auf Antrag von Personen und Trägern, die die Schaffung von stationären Einrichtungen im Sinn des Art. 2 Abs. 1 PfleWoqG anstreben oder derartige stationäre Einrichtungen betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der stationären Einrichtungen und
auf Anfrage der Bewohnerinnen und Bewohner von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderung über ihre Rechte und Pflichten.
Weitere Informationen
Stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe in Memmingen
Rechtsgrundlagen
Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG
Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)